Die Scharfrichter von Tirol
(Chronik)

Moar-Hof

Moar-Hof

Im „Amlacher-Dorfbuch“ ist zum Moar-Hof (s. Seite 101) festgehalten, dass der „Moar“ die Leiter zum Hochgericht des Landgerichtes Lienz auf der „Galgentratte“ zu liefern hatte. Diese Dienstbarkeit des Hofes ist im Urbar der Herrschaft von Lienz von 1583 beschrieben.

Die Richtstätte von Sterzing stand südlich von Sterzing beim Orte Tschöfs. Auf der Katastermappe von Tschöfs von 1855 ist auf Blatt 12 westlich des Ortes zwischen Landstraße und Eisack die „Galgenwiese“ eingezeichnet. Bereits 1519 war über die Erhaltung des Galgens ein Streit ausgebrochen, der schließlich damit endete, daß künftig der Saxenhof von Tschöfs den Galgen selbst zu bauen und zu erhalten hatte, während der Mairhof alle zu Hinrichtungen nötigen Dinge bereitstellen mußte. Im Urbar 1592 wurde diese Regelung neuerlich bestätigt.
Die östlichste Richtstätte im Amtsbezirk des Meraner Scharfrichters war in Lienz. Über dieses Hochgericht ist durch das Urbar der Herrschaft Lienz von 1583 relativ genaue Auskunft zu erhalten:
„Zur Examinierung malefiziger Personen sind nach altem Herkommen die Bewohner des
Rindermarktviertels – wer dazu tauglich – sich gebrauchen zu lassen schuldig. Die Edlinger und
Alkuser im Landgericht Lienz sind schuldig, das Hochgericht zu machen, auch die arme Person bis zum Verlassen des Schlosses zu bewachen.

Der Mair zu Amlach gibt die Leiter zum Hochgericht, was eine Dienstbarkeit des Hofes ist.
Der Wirt zu Leisach muß dem Züchtiger die Handschuhe geben, darum hat er einen Garten unter dem Haus – genannt Wixlgarten, und einen Grund, die Abrau genannt, inne. Der Aicholzer in Aicholz ob Lengberg muß das Rad geben und hat darum eine Wiese, genannt die Rodwiese, inne. Wann einer enthauptet und der Leichnam im geweihten Erdreich zu bestatten erkannt würde, so sind die Nußdorfer schuldig, denselben Leichnam gegen Nußdorf in den Friedhof zu bringen und zu begraben.“
Über die Hinrichtung selbst ist ebenfalls in diesem Urbar unter Bezug auf ein Urteil aus dem Jahre 1535 zu lesen:
„Der Freimann soll ihn nehmen und führen an die gewöhnliche Richtstatt, wo man mit Eisen und mit Hanf zu richten pflegt, soll ihn hängen zwischen Himmel und Erde an einem liechten Galgen und so lange richten, bis er ihn vom Leben zum Tode bringt, daß Sonne und Mond ober und unter ihm durchscheinen.“
Der Lienzer Galgen befand sich auf der sogenannten „Galgentratte“ östlich der Stadt.