Kehrtermine 2019
Kehrungen oder Überprüfungen sind laut Tiroler Feuerpolizeiordnung und den vorgeschriebenen
Kehrfristen so von uns durchzuführen:
- 4 x jährliche Betreuung für die mit Festbrennstoffen beheizten Fänge und Heizanlagen
- 2 x jährliche Reinigung von Pelletsheizanlagen und Fängen
- Bei den Festbrennstoffheizanlagen sowie Pelletsheizungen ist die jährlich vorgeschriebene Abgasmessung vorzulegen.
- 1 x jährliche Kehrung der Fänge und der mit Heizöl extraleicht betriebenen Heizanlagen mit einem jährlich vorgeschriebenen Messbefund.
Kehrtermine
Amlach
- 7./8./9. Jänner 2019
- 11./12./13. März 2019
- 13./14./15. Mai 2019
- 29./29./30. Oktober 2019
Ulrichsbichl
- 8. Jänner 2019
- 12. März 2019
- 14. Mai 2019
- 29. Oktober 2019
Bei Krankheit oder Ausfall eines Mitarbeiters kann sich der Kehrtermin um einen Tag verschieben.
Hochachtungsvoll
Werner Griessmann e.h.
