Im Zuge der letzten Schneefälle ist vermehrt aufgefallen, dass der Schnee von privaten Einfahrten auf den angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen deponiert wird.
Dies geschieht wohl in der Annahme, dass der Schneepflug bei der nächsten Räumungsfahrt den Schnee mitnimmt. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die – auch nur kurzfristige – Deponierung von Schnee aus Privatgrundstücken auf öffentlichen Verkehrsflächen VERBOTEN ist!